Wort der Woche: Was für den Priester das Beichtgeheimnis, für den Arzt die Verschwiegenheitspflicht, was für den Journalisten der Schutz seiner Informanten ist, das ist das Amtsgeheimnis im staatlichen Beamtentum. Was aber genau ist darunter zu verstehen? Professor Heinz Mayer ist Professor für Staatsrecht an der Universität Wien. Er erzählt, was sich hinter geschwärzten Balken in Protokollen eigentlich verbergen darf.