Als Breitband-Internetnutzer habe ich das “Rechtsinformationssystem der Republik Österreich” angesurft, zur Probe “Strafrecht” eingegeben, und erhalte top-gereiht unter den Funden nicht nur die Information, dass Österreich offenbar ein Gesetz zum Schutz von Untereseekabel hat, sondern auch, dass strafrechliche Bestimmungen zum Schutz derselben bereits 1888 getroffen wurden, und dass neben Österreich auch Französisch-Marokko und die Tchechoslowakische Republik einer internationalen Vereinbarung zum Schutze der Unterseekabel beigetreten sind. Ich bin auch für den Schutz von Unterseekabel, Seelöwen und Meeresschildkröten. Aber sollten wir nicht bei den Flußkrebsen anfangen? Da das Rechtsinformationssystem bereits solche Sucherfolge aufweist, kann ich sicher bald über weitere interessante Gesetze berichten.

PS: Ich habe gerade noch herausgefunden, dass das Gesetz dazu im Jahr 9999 endet. Was für eine Welt!