· Nr. 231
Sprachenrechte
Neben der Staatssprache Deutsch gibt es in Österreich sechs anerkannte Minderheitensprachen. Viele weitere Sprachen werden gesprochen, auch ohne in gesetzlichen Regelungen einen Sonderstatus zu besitzen. Sie werden aber durch die UNO Menschenrechtscharta garantiert. „Menschen dürfen aufgrund ihrer Sprache nicht diskriminiert werden“. Ob geschrieben oder ungeschrieben: Wer Sprachenrechte gewährt, übt Macht aus. Mit der zugebilligten Sprache werden Kultur und Identität der betroffenen Personen und Gruppierungen maßgeblich bestimmt. Migration verändert die Sprachlandschaft nun und die...