351. Amtsmissbrauch

Der Amtsmissbrauch ist keine Lappalie. Die staatliche Hoheitsgewalt wird ausgenutzt, um wissentlich jemanden zu schädigen. Amtsmissbrauch gehört zum Strafgesetzbuch, Amts-missbrauchs-träger werden bei Verurteilung nicht einfach getadelt, oder notfalls in ein hinteres Tal versetzt, sie werden de facto eingesperrt oder zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Rechtsstudium kommt das Thema durchaus am Anfang schon vor, es ist aber auch etwas für Spezialisten dabei.

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