Neben der Staatssprache Deutsch gibt es in Österreich sechs anerkannte Minderheitensprachen. Viele weitere Sprachen werden gesprochen, auch ohne in gesetzlichen Regelungen einen Sonderstatus zu besitzen. Sie werden aber durch die UNO Menschenrechtscharta garantiert. „Menschen dürfen aufgrund ihrer Sprache nicht diskriminiert werden“. Ob geschrieben oder ungeschrieben: Wer Sprachenrechte gewährt, übt Macht aus. Mit der zugebilligten Sprache werden Kultur und Identität der betroffenen Personen und Gruppierungen maßgeblich bestimmt. Migration verändert die Sprachlandschaft nun und die Machtverhältnisse müssen neu verhandelt werden. Laufende Auseinandersetzungen um „erlaubte Sprachen“ am Pausenhof einer Schule zeigen, wie der Umgang mit Sprache als wesentliches Mittel der Kommunikation die Gesellschaft im Innersten beschäftigt. „Recht auf Sprachen statt Deutsch als Pflicht. (Radiokolleg 2 / ORF Radio Österreich 1)