EGMR: Kreuz in Schulzimmern verletzt Religionsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute festgestellt, dass Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Kreuze in Klassenzimmern verletzen laut EGMR die Religionsfreiheit der Schüler und das Recht der Eltern, ihre Kinder nach den eigenen Überzeugungen zu erziehen.
Quelle: www.orf.at